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| ÖSTERREICH
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Österreich wird älter. Schätzungen zufolge wird sich in Österreich die Zahl der über 60-Jährigen von derzeit 1,8 Millionen bis zum Jahr 2030 um rund 50 Prozent auf 2,7 Millionen erhöhen, der Anteil der über 85-Jährigen wird sich von derzeit 133.000 auf knapp unter 300.000 etwa verdoppeln. Damit steigt in Zukunft der Bedarf nach Fachkräften im Pflegebereich. Doch wie lässt sich dieser bewerkstelligen, ohne gleich die Kosten unseres Gesundheitssystems expoldieren zu lassen? Die intensive politische Auseinandersetzung zum Thema „Pflege“ zeigt die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung dieser Dienstleistungen. Die Nachfrage nach einfachen Hilfs- und Betreuungstätigkeiten und nach qualifiziertem Personal im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe steigt ständig.
Mittelfristig rechnen Experten auf diesem wachsenden Arbeitsmarkt mit bis zu 20.000 neuen Arbeitsplätzen. Damit entwickelt sich für befugte Arbeitskräfteüberlasserbetriebe ein neues Betätigungsfeld. Die einfachen Hilfs- und Betreuungsdienste können ebenso angeboten werden wie die qualifizierten Dienstleistungen.
Eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) ermöglicht es den Krankenanstalten, Sanatorien, Pflegeheimen und anderen sozialen Einrichtungen 15 % des Pflege- und Betreuungspersonals durch überlassene Arbeitskräfte abzudecken. Ein neues Hausbetreuungsgesetz wird die einfacheren Dienstleistungen im privaten Bereich regeln.
Selbstverständlich gelten die berufsrechtlichen Anforderungen uneingeschränkt für den Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft. Das überlassene Pflegepersonal - gleichgültig ob es sich um Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder um Pflegehilfe handelt - muss daher alle notwendigen Qualifikationen (Diplome) für die Berufsausübung aufweisen. Entgeltrechtlich wird durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz sichergestellt, dass dem überlassenen Pflegepersonal das gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelte Entgelt gebührt. Auch die soziale Absicherung ist über den Überlasserbetrieb gewährleistet.
Die Überlasserbetriebe können daher in Zukunft bei der Bereitstellung eines geeigneten Betreuungs- und Pflegepersonals professionell mitwirken. |
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